21.06.2024, 14:14
Hallo.
Ein städtisches Marketingunternehmen (100%Tochtergesellschaft der Kommune) eine Sonntagsöffnung beantragt und dies gleichzeitig mit einer Veranstaltung stattfinden soll und der Rat die Sonntagsöffnung aber ablehnt, kann die gleiche Sonntagsöffnung mit der selben Veranstaltung erneut beantragt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden?
Der Unterschied ist, dass die Veranstaltung detaillierter beschrieben wird in dem neuen Antrag.
Ich meine doch, dass es eigentlich nicht zulässig ist. Sonst beantragt man eine Sache solange, bis der Rat das positiv beschließt.
Danke vorab
Bundesland ist übrigens NRW
Ein städtisches Marketingunternehmen (100%Tochtergesellschaft der Kommune) eine Sonntagsöffnung beantragt und dies gleichzeitig mit einer Veranstaltung stattfinden soll und der Rat die Sonntagsöffnung aber ablehnt, kann die gleiche Sonntagsöffnung mit der selben Veranstaltung erneut beantragt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden?
Der Unterschied ist, dass die Veranstaltung detaillierter beschrieben wird in dem neuen Antrag.
Ich meine doch, dass es eigentlich nicht zulässig ist. Sonst beantragt man eine Sache solange, bis der Rat das positiv beschließt.
Danke vorab
Bundesland ist übrigens NRW