12.06.2018, 17:22
Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zum Ausstellen von Rechnungen bei steuerpflichtigen Einrichtungen (ich bin der technische Einrichter in der Software statt Steuerguru).
Ich habe eine Liste aus §14 UStG, welche Anforderung eine Rechnung hat - kann ich auch alles nachvollziehen soweit.
Die Frage bezieht sich auf das korrekte Ausstellen der Beträge der Einzelpositionen der Rechnung:
Bisher wurden Rechnungen manuell erstellt - hier wurden die Einzelpositionen netto ausgewiesen und erst am Ende darauf die 19% berechnet.
Die Software ist nun aber so eingestellt, dass die Einzelpositionen in brutto ausgewiesen werden. Am Ende der Rechnung ist aber alles sauber ausgewiesen: Brutto - Netto - Steueranteil.
Ist das so zulässig, gibts da ggf. eine gesetzl. Grundlage oder etwas zum Nachlesen?
Ich danke euch!!!
ich habe eine Frage zum Ausstellen von Rechnungen bei steuerpflichtigen Einrichtungen (ich bin der technische Einrichter in der Software statt Steuerguru).
Ich habe eine Liste aus §14 UStG, welche Anforderung eine Rechnung hat - kann ich auch alles nachvollziehen soweit.
Die Frage bezieht sich auf das korrekte Ausstellen der Beträge der Einzelpositionen der Rechnung:
Bisher wurden Rechnungen manuell erstellt - hier wurden die Einzelpositionen netto ausgewiesen und erst am Ende darauf die 19% berechnet.
Die Software ist nun aber so eingestellt, dass die Einzelpositionen in brutto ausgewiesen werden. Am Ende der Rechnung ist aber alles sauber ausgewiesen: Brutto - Netto - Steueranteil.
Ist das so zulässig, gibts da ggf. eine gesetzl. Grundlage oder etwas zum Nachlesen?
Ich danke euch!!!