Gibt es im Tarifvertrag TVÖD SuE einen Passus zu Reisekosten Erstattung bei Dienstreisen mit dem eigenen Fahrrad?
Grundsätzlich greift für den Tätigkeitsbereich SuE der TVöD-V. Im § 44 BT-V bzw. im § 23 Abs. 3.1 TVöD-V finden sich Regelungen zu Dienstreisekosten. Für den öffentlichen Dienst greifen danach die Regelungen für Beamte. Ggf. können eigene Regelungen getroffen werden. Insbesondere für Arbeitgeber in privater Rechtsform. Daneben ist im Einzelfall zu prüfen ob besondere Teile des TVöD statt des TVöD-V Anwendung finden.