Rente nach 45 Arbeitsjahren
#1

Ich kann am 1. Juni 2025 nach 45 Arbeitsjahren ohne Abzüge in Rente gehen. Mein Arbeitgeber verlangt eine ordentliche Kündigung meinerseits. Muss ich kündigen?
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#2

"Ich kann am 1. Juni 2025 nach 45 Arbeitsjahren ohne Abzüge in Rente gehen. Mein Arbeitgeber verlangt eine ordentliche Kündigung meinerseits. Muss ich kündigen?"
Nein. Aber dann läuft das Arbeitsverhältnis weiter und man muss neben der Rente weiter arbeiten. Das Arbeitsverhältnis endet dann (je nach Tarifvertrag) bei erreichen des regulären Altersgrenze. Grundsätzlich bietet sich ein Aufhebungsvertrag an, weil eine Kündigung zum 1. Juni regulär ggf. tarifvertraglich nicht möglich ist. (Ggf. kann man aber einfach so kündigen und es wird trotzdem zu einem Ende 1. Juni 2025 kommen.)
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