24.03.2023, 19:06
Hallo, ich arbeite bei einem Wasserversorger, der den TV-V anwendet. Unsere Monteure haben Rufbereitschaft von Freitag Dienstschluss bis Fr. Dienstbeginn ( während der Dienstzeit natürlich nicht :-)) und werden mittels Mobiltelefon benachrichtigt. Für die Rufbereitschaft erhalten Sie eine Pauschale gem. Paragraph 10 in Höhe von 18 Stunden. Jetzt möchten sie für reine Telefonate, also ohne Einsatz, zusätzlich eine Vergütung nach 10 Abs. 3 Satz 5 erhalten. Wie seht ihr das, haben die Monteure hier einen Anspruch?
Danke schon mal im Voraus für Eure Meinungen
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