08.12.2024, 18:33
Hallo,
eine Kommune in Bayern hat an den Tagen vor und nach Weihnachten geschlossen, die Beschäftigten müssen Urlaub nehmen oder Überstunden nehmen. Dies soll auch für Beschäftigte gelten, die ganztägig Rufbereitschaft machen müssen.
Ist das zulässig?
eine Kommune in Bayern hat an den Tagen vor und nach Weihnachten geschlossen, die Beschäftigten müssen Urlaub nehmen oder Überstunden nehmen. Dies soll auch für Beschäftigte gelten, die ganztägig Rufbereitschaft machen müssen.
Ist das zulässig?