Ich habe zum 31.03.2025 gekündigt, weil ich vorzeitig in den Ruhestand gehe. Die SSZ wird im April ausgezahlt. Habe ich Anspruch darauf?
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Es geht also um die (variable) SSZ für das Jahr 2024. Für den Anspruch ist somit der Status am 01.12.2024 entscheidend. Das Arbeitsverhältnis bestand an diesem Stichtag offenbar, somit besteht auch der grundsätzliche Zahlungsanspruch. Für die konkrete Ausgestaltung der variablen SSZ sind die Betriebsparteien zuständig. In der Regel richtet sich die Auszahlung nach der Erfüllung bestimmter, betrieblich vereinbarter Kriterien. Hierzu bitte beim Personalrat oder bei der Personalabteilung nachfragen.