29.09.2023, 01:25
Ich bin bei den Wahlen als Sachbearbeiter zum Erfassen der Stimmen im Wahlprogramm zuständig. Ich bekomme kein Erfrischungsgeld, aber auch keine Sonntagszuschläge.
Nur die tatsächlich geleisteten Stunden werden mir gutgeschrieben.
Bei manchen Wahlen sind wir um 3 Uhr morgens heim und mussten um spätestens 8 Uhr bereits wieder zum regulären Dienst antreten.
Auf die Frage zum Einhalten der Ruhezeiten, hieß es nur, das ist eine Ausnahme. Hier müssen keine Ruhezeiten eingehalten werden.
Ist das zulässig?
Nur die tatsächlich geleisteten Stunden werden mir gutgeschrieben.
Bei manchen Wahlen sind wir um 3 Uhr morgens heim und mussten um spätestens 8 Uhr bereits wieder zum regulären Dienst antreten.
Auf die Frage zum Einhalten der Ruhezeiten, hieß es nur, das ist eine Ausnahme. Hier müssen keine Ruhezeiten eingehalten werden.
Ist das zulässig?