Schulbegleitung Einstufung
#1

Guten Tag, 

wie wird man generell als Schulbegleitung eingestuft? 
Ich habe keine pädagogische Ausbildung, habe aber in den letzten 2 Jahren im Kindergarten als Zusatz/Springkraft gearbeitet.

Dankeschön
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#2

Welcher Tarifvertrag gilt denn? Die Schulbegleiter sind ja eher selten bei Kommunen, Land oder Bund angestellt.
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#3

Tvöd-SuE gilt. 
Aktuell bin ich in S2/3 eingestuft. Der neue AG sagt, meine Arbeit im Kindergarten kann nicht angerechnet werden, da keine Schulkinder - deshalb neu S2/1...
Ich bin mir nicht sicher ob da wirklich nichts angerechnet werden kann oder sogar höher gestuft.
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#4

Geht es um die Eingruppierung oder um die Stufenzuordnung?
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#5

Um die generelle Einstufung. 
S2 oder S4? 
Angeblich kann die Zeit in der Kita nicht angerechnet werden, da dort keine Schüler sind. Kann man das so pauschal sagen?
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#6

Es ist keine einschlägige Berufserfahrung. Es besteht deshalb kein Anspruch auf Berücksichtigung. Bei einem Personalgewinnungsproblem kann aber auch förderliche Berufserfahrung berücksichtigt werden. Dazu muss der Bewerber vor Vertragsunterschrift ankündigen nur für Stufe X zu kommen und dann kann der potentielle Arbeitgeber der Forderung nachkommen, weiterverhandeln oder auf die Einstellung verzichten.
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