Muss der Schwerbehindertenvertreter Mitglied im Personalrat sein?
Meiner Meinung nach nicht.
Nein, er kommt normalerweise aus dem Kollegenkreis. Sieht man auch daran, dass im LPVG (BW) der Schwerbehindertenvertreter explizit in den Sitzungen teilnehmen kann, sofern es einen Kollegen betrifft, der schwerbehindert ist bzw. der wiedereingegliedert werden soll.
Gruß BBH