Sekretärin Bürgermeister
#1

Hallo liebe Forummitglieder, 
ich bin seit 1990 bei einer Kommune angestellt, hatte vorher erfolgreich eine Ausbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen.
Seit 1997 gehe ich 22 Std/wöchtl. Ich bin im Vorzimmer/Sekretariat und hauptsächlich für die Organisation des Bürgermeister tätig, aber auch für den Geschäftsstellenleiter. 
Ich bin in Vergütungsgruppe 5/Stufe 6 eingruppiert und der Geschäftsstellenleiter will mit nicht höher gruppieren da meine Tätigkeit "nicht mehr hergibt". Wenn ich hier im Forum vergleiche, sind Gleichgesinnte wesentlich höher gruppiert. 
Was rechtfertigt die Höhergruppierung bzw. welche Argumente kann er nicht abstreiten?

Vielen Dank im Voraus.
Susanne
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#2

Guten Morgen, die Entgeltgruppe hängt rein von den Tätigkeiten ab. Du hast als Bürokauffrau eine 3-jährige Ausbildung nach dem BBiG abgeschlossen und wenn du zu 1/3 selbständige Tätigkeiten erfüllst (für die Fachkenntnisse erforderlich sind), dann steht dir nach der neuen Entgeltregelung die EG 7 zu. Am besten stell einfach vor dem 31.12. diesen Antrag. Sie müssen ihn auf jeden Fall prüfen. Sollte er abgelehnt werden, so hilft dir sicher deine Gewerkschaft weiter.
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#3

sorry, 1/5 selbständige Tätigkeiten
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#4

Es kommt immer auf die auszuübenden Tätigkeiten an. Selbstständige Leistungen werden bei Vorzimmertätigkeiten regelmäßig nicht festgestellt.
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