07.01.2020, 14:25
Hallo,
kann mir jemand bezüglich des § 12 (1) e des TV-N Berlin weiterhelfen!? So wie ich es verstehe müsste man doch generell 40 % als Zeitgutschrift erhalten, wenn man am 31.12. gearbeitet hat, oder ???
Oder ist dies an weitere Bedingungen geknüpft?? Ich habe dazu jetzt mehrere Aussagen erhalten, wie z.B. dass es erst gilt, wenn man nach 14 Uhr am 31.12. gearbeitet hat. (zur Info falls wichtig: ich habe flexible Arbeitszeiten mit einer Kernarbeitszeit von 9-14 Uhr). Von einer Uhrzeit steht aber nichts im § 12. Wenn diese Aussage doch richtig ist, worauf begründet es sich dann?
Die 2.Frage wäre noch, ob ich den § 12 so verstehen muss, dass es sich immer um eine Zeitgutschrift handelt, oder ob es sich um einen Entgeltzuschlag handelt, den man ggf. in eine Zeitgutschrift abwandeln kann.
Vielen Dank im Voraus!!
LG
kann mir jemand bezüglich des § 12 (1) e des TV-N Berlin weiterhelfen!? So wie ich es verstehe müsste man doch generell 40 % als Zeitgutschrift erhalten, wenn man am 31.12. gearbeitet hat, oder ???
Oder ist dies an weitere Bedingungen geknüpft?? Ich habe dazu jetzt mehrere Aussagen erhalten, wie z.B. dass es erst gilt, wenn man nach 14 Uhr am 31.12. gearbeitet hat. (zur Info falls wichtig: ich habe flexible Arbeitszeiten mit einer Kernarbeitszeit von 9-14 Uhr). Von einer Uhrzeit steht aber nichts im § 12. Wenn diese Aussage doch richtig ist, worauf begründet es sich dann?
Die 2.Frage wäre noch, ob ich den § 12 so verstehen muss, dass es sich immer um eine Zeitgutschrift handelt, oder ob es sich um einen Entgeltzuschlag handelt, den man ggf. in eine Zeitgutschrift abwandeln kann.
Vielen Dank im Voraus!!
LG