03.12.2013, 19:59
Hallo Forum,
ich habe folgende Fachfrage zur Zahlung der Sonderzahlung zum Jahresende für Beamte in NRW (Weihnachtsgeld).
Nach einem Dienstherrenwechsel im Mai wird die Sonderzahlung von der neuen Dienststelle nur anteilig gezahlt (z.B. Mai-Dezember).
Die Frage die sich mir daher stellt ist, ob Ansprüche auf anteilige Sonderzahlung beim alten Dienstherrn, für den restlichen Zeitraum (Jan-April), bestehen?
Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet?
Gruss
Gasti
ich habe folgende Fachfrage zur Zahlung der Sonderzahlung zum Jahresende für Beamte in NRW (Weihnachtsgeld).
Nach einem Dienstherrenwechsel im Mai wird die Sonderzahlung von der neuen Dienststelle nur anteilig gezahlt (z.B. Mai-Dezember).
Die Frage die sich mir daher stellt ist, ob Ansprüche auf anteilige Sonderzahlung beim alten Dienstherrn, für den restlichen Zeitraum (Jan-April), bestehen?
Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet?
Gruss
Gasti