Hallo Forenfreunde,
kann mir eventuell jemand verbindlich sagen, ob frei werdende Stellen in einer niedersächsischen Stadtverwaltung auszuschreiben sind oder besteht diese Verpflichtung gar nicht bzw. nur eingegrenzt ?
Vorweihnachtliche Grüße an alle
Wilfried
Hallo
Also ich bin davon überzeugt, dass alle Stellen mindestens intern ausgeschrieben werden müssen! Extern muss erst ausgeschrieben werden, wenn intern niemand gefunden werden kann.
Per Direktionsrecht (wenn das hier überhaupt greift!?) kann der Dienstherr (DH) maximal eine Vertretung einsetzen. Eine Ausnahme dürfte auch eine Vereinbarung zwischen DH und PR nicht hergeben. Es würde gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen!
MkG SB
Der PR ist nicht berechtigt über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung mitzubestimmen. Er hat nur ein Kontrollrecht, dass für alle die gleichen Auswahlkriterien angewandt werden. Da gibt es einschlägige Urteile.
Es gibt in einer Dienststelle immer Situationen, dass z. B. Rückkehrer aus Elternzeit untergebracht werden müssen. Dieser Personenkreis muss sich nicht vorher im Rahmen einer Ausschreibung bewerben, um wieder arbeiten gehen zu dürfen.
Oder es reduziert jemand seine Arbeitszeit und benötigt dadurch eine andere Stelle. Oder, oder ...
Es ist nur die Regel, dass ausgeschrieben wird, weil dem PR gegenüber dann einfacher "bewiesen" werden kann, dass die gleichen Auswahlkriterien für alle angewandt wurden.