Stellenbeschreibung / Eingruppierung technischer Angestellter
#1

Kann hier mal irgend jemand eine Stellenbeschreibung für einen technischen Angestellten, eingruppiert in die EG 9, mit Angabe ob 9a - 9b - oder 9c damit verbunden ist, einstellen?
Ich hab dieses ständige Gebrabbel von 50 % höherwertiger Tätigkeit für die Erreichung der nächsten Ebene über. Wenn man schon allein in der jetzt dreifach unterteilten EG 9 für jeden Aufstieg 50 % höherwertige Tätigkeit verrichten muss um aufzusteigen, was müssen das doch dann für ausgeschlafene Burschen oder Mädels sein, die sich in der EG 10, 11, 12 oder 13 wiederfinden.
Trotz meiner jahrelangen selbständigen und umfangreichen technischen Tätigkeit musste ich jetzt feststellen, dass ich bisher "nur" in die kleine E 9 eingestuft war und mich dementsprechend jetzt in der 9a wiederfinde.
Da ich bereits sämtliche Zugehörigkeitsstufen durchlaufen habe ist auch mit der neuen Entgeldordnung keine Gehaltsaufbesserung möglich.
Ich bin hier als fertig ausgebildeter Techniker und Meister angekommen und habe seinerzeit erstmal digitales Licht in die verstaubten Amtsstuben gebracht. Die Anschaffung eines CAD-Programms, die erste digitale Planung, die Anschaffung eines Ausschreibungsprogramms, die erste Ausschreibung im GAEB-Format, die Anschaffung des Geodätischen Informationssystems (GIS), die Veröffentlichung von Ausschreibungen im Online Portal des bayerischen Staatsanzeigers, die Nutzung von E-mail-Programmen in Verbindung mit Drucker, Plotter und Scanner zum elektronischen Datenaustausch und damit verbundenen mehrfach schnelleren Kommunikation mit allen Beteiligten; die Einrichtung der digitalen Signatur zur Verwendung von elektronischen Begleitscheinen; das alles habe ich auf die Wege gebracht und mich dabei viel zu wenig um meinen beruflichen Aufstieg gekümmert.
Vertrauensvoll habe ich mich von unserem Personalchef belämmern lassen, dass erst die Pobezeit durchlaufen werden muss, dass erst der Bewährungsaufstieg erreicht sein muss oder dass mit Einführung des TVöD sowieso kein Techniker mehr in die EG 9 kommen könne. Warum auf meinem Gehaltszettel die Stufe 5 in der EG 9 als Endstufe genannt ist und dies bei den jüngeren Kollegen nicht der Fall ist habe ich ihn mal gefragt. Das sei ein Versehen hat er geantwortet und den Verbleib in der Stufe 5 trotz durchlaufener Stufenlaufzeit begründete er mit der fehlenden Entgeltordnung und des stattdessen geltenden Überleitungstarifes.
Jetzt ist die Entgeldordnung da und ich finde mich in der 9a wieder. Eine Stellenbeschreibung meines Arbeitgebers habe ich nie gesehen und auch im Netz habe ich bisher keine finden können.
Jetzt habe ich einen Antrag auf eine höhere Entgeltgruppe innerhalb der EG 9 gestellt und bin schon gespannt wie es weiter geht. Es wäre schön wenn ich hier auch Erfahrungsberichte von ähnlich gelagerten Fällen lesen könnte.
Trotz Aufstellung des DQR = Deutscher Qualifikationsrahmen, durch das Bundesministerium für Bildung und der darin gleichgestellten beruflichen  mit akademischer Bildung bis zu gewissen Graden, erkennt der öffentliche Dienst diese Richtlinien nicht an. Wie ist eure Meinung dazu und was können wir Techniker und Meister tun um unsere berufliche Bildung in den Köpfen der Personalchefs des öffentlichen Dienstes besser dastehen zu lassen?
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#2

Sorry, bin erst jetzt auf Deine Ausführungen gestoßen.
Ich kann Dir aber jetzt gleich sagen, auch ich kann Dir  nicht helfen das alles zu Verstehen. Klar zu Erkennen ist im TVÖD, dass nicht die Leistung gewürdigt wird, sondern wie bereits im BAT, nur die Ausbildung zählt. Wer also Studiert hat, hat mehr vom Tarif, egal was er kann oder tut. Wir alle hier mussten im Vergangenen Jahr eine Arbeitsplatzbeschreibung Erstellen, die wir dann mehrfach nach willen unserer Vorgesetzten Abändern mussten, mit dem Ergebnis, dass wir schriftlich Bestätigt bekamen, dass wir alle zu hoch Eingruppiert sind. Daraufhin habe ich versucht nachzuforschen was die Ursache für dieses doch sehr deprimierende Schreiben war. In erster Linie ging es um die selbstständigen Arbeiten, was wir aber so nicht Formulieren durften.
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