wo ist es geregelt, dass ein Bewerber mit Erfahrung statt beispielsweise Hochschulabschluss eine Stelle bekommen kann?
Tariflich ist es kein Problem (ggf. hat es Auswirkungen auf die Eingruppierung). Wenn allerdings in der Ausschreibung eines öffentlichen Arbeitgebers zwingend ein Hochschulabschluss gefordert wird, dann ist er im weiteren Verfahren an diese Vorgabe gebunden.