25.06.2020, 12:52
Hallo alle zusammen,
ich arbeite in einer Behörde und habe einen Höhergruppierungsantrag gestellt...dieser wurde abgelehnt. Die Stellenbewertung durch die KGST hat keine Höherwertigkeit ergeben.
Ich habe Einspruch eingelegt, das Ergebnis steht noch aus. Da ich von der KGST bislang fast nur von "Ablehnungen" gehört habe, hier meine Frage:
Wenn der Einspruch auch abgelehnt wird, hat man dann die Möglichkeit das Prozedere zu wiederholen???
Zu dem wurde der Vertrag mit der KGST beendet und es wurde eine "neue Organisation" verpflichtet, welche deutlich angenehmer und vor allem pro AN bewertet!
Vielleicht auch mit einer kleinen Änderung im Aufbau, o.ä.?
Bitt nur Antworten, wenn sich jemand damit wirklich auskennt, DANKE!
Grüße, derlampenmann
ich arbeite in einer Behörde und habe einen Höhergruppierungsantrag gestellt...dieser wurde abgelehnt. Die Stellenbewertung durch die KGST hat keine Höherwertigkeit ergeben.
Ich habe Einspruch eingelegt, das Ergebnis steht noch aus. Da ich von der KGST bislang fast nur von "Ablehnungen" gehört habe, hier meine Frage:
Wenn der Einspruch auch abgelehnt wird, hat man dann die Möglichkeit das Prozedere zu wiederholen???
Zu dem wurde der Vertrag mit der KGST beendet und es wurde eine "neue Organisation" verpflichtet, welche deutlich angenehmer und vor allem pro AN bewertet!
Vielleicht auch mit einer kleinen Änderung im Aufbau, o.ä.?
Bitt nur Antworten, wenn sich jemand damit wirklich auskennt, DANKE!
Grüße, derlampenmann