Stellenbewertung / Höhergruppierung TVÖD
#1

Hallo alle zusammen,

ich arbeite in einer Behörde und habe einen Höhergruppierungsantrag gestellt...dieser wurde abgelehnt. Die Stellenbewertung durch die KGST hat keine Höherwertigkeit ergeben.
Ich habe Einspruch eingelegt, das Ergebnis steht noch aus. Da ich von der KGST bislang fast nur von "Ablehnungen" gehört habe, hier meine Frage:

Wenn der Einspruch auch abgelehnt wird, hat man dann die Möglichkeit das Prozedere zu wiederholen???

Zu dem wurde der Vertrag mit der KGST beendet und es wurde eine "neue Organisation" verpflichtet, welche deutlich angenehmer und vor allem pro AN bewertet!

Vielleicht auch mit einer kleinen Änderung im Aufbau, o.ä.?

Bitt nur Antworten, wenn sich jemand damit wirklich auskennt, DANKE!

Grüße, derlampenmann
Zitieren
#2

Solche Anträge und Widersprüche sind sowieso nicht relevant.

Du kannst jeder Zeit die korrekte Bezahlung durchsetzen. Dafür musst du allerdings selber darlegen weshalb die Eingruppierung X zutreffend ist.
Zitieren
#3

Du bist Angestellter, also kannst Du weder was beantragen noch gegen die Entscheidung Deines Arbeitgebers sowas wie Einspruch einlegen. Wenn Du meinst, Du bist falsch eingruppiert, wäre die Eingruppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl.
Zitieren
#4

(26.06.2020, 10:47)Gast schrieb:  Du bist Angestellter, also kannst Du weder was beantragen noch gegen die Entscheidung Deines Arbeitgebers sowas wie Einspruch einlegen. Wenn Du meinst, Du bist falsch eingruppiert, wäre die Eingruppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl.

Korrektur, Eingruppiert bist Du richtig, Dein Arbeitgeber zahlt ggf. falsch aus und irrt in seiner Meinung.
Zitieren
#5

vielleicht mal von vorne:
Deine Stelle (also nicht du persönlich, sondern die dir übertragenen Aufgaben) müssen dem Tarifsystem entsprechend unter heranziehen der Entgeltordnung bewertet sein und daraus ergibt sich dann die Bezahlung, derjenigen Person die diese Aufgaben macht. Diese Bewertung erfolgt oftmals in Stellenbewertungskommissionen, werden gerne auch an externe Institutionen gegeben, etc. Letztlich ist auch der Personalrat mit im Boot.
Wenn du der Meinung bist, dass deine Stelle nicht richtig bewertet ist, du andere Aufgaben machen musst, oder die Aufgaben an Komplexität oder Qualität zugenommen haben, dann kannst du einen Antrag auf eine höhere Eingruppierung stellen. Auf Basis einer (neuen) Stellenbeschreibung erfolgt eine Stellenbewertung und wenn du nicht einverstanden bist musst du zum Mittel (wie schon erwähnt) Eingruppierungsfeststellungsklage greifen. Aber das ist das letzte Mittel - mal den Personalrat fragen, ...
Zitieren
#6

Der TB muß nur die Aufgaben machen, die ihm übertragen wurden. Anträge sind irrelevant, ein TB kann nichts beantragen. Einen Antrag muß das Personalamt nicht mal angucken. Wenn man meint, der AG irrt in seiner Rechtsmeinung, was die Bezahlung angeht, dann muß man seine Ansprüche geltend machen. Nicht beantragen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Schulsekretärinnen - Höhergruppierung oder Bewährungsaufstieg nach TVöD 6
- Höhergruppierung in E9a TVöD als Standesamtsleiter
- Höhergruppierung Antrag / Stellenbewertung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers