10.02.2023, 00:26
Nach meiner Meinung muss folgendes möglich sein:
Im Rahmen der Haushaltsberatung beschließt die Gemeindevertretung die Einnahmehaushaltsstelle Straßenausbaubeiträge auf 0,00 EUR zu veranschlagen. Eine Straßenausbaubeitragssatzung besteht noch.
In Schleswig-Holstein obliegt es den Kommunen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht. In diesem Falle besteht eine Straßenausbaubeitragssatzung und die Gemeindevertretung beschließt die Einnahmehaushaltsstelle Straßenausbaubeiträge auf 0,00 EUR zu veranschlagen. Damit besteht der Wille der Gemeinde, die Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft treten zu lassen. In einem nächsten Schritt wäre dann auf einer nächsten Sitzung der Gemeindevertretung der Beschluss zu fassen, dass die Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft treten soll. Seht Ihr es auch so?
Im Rahmen der Haushaltsberatung beschließt die Gemeindevertretung die Einnahmehaushaltsstelle Straßenausbaubeiträge auf 0,00 EUR zu veranschlagen. Eine Straßenausbaubeitragssatzung besteht noch.
In Schleswig-Holstein obliegt es den Kommunen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht. In diesem Falle besteht eine Straßenausbaubeitragssatzung und die Gemeindevertretung beschließt die Einnahmehaushaltsstelle Straßenausbaubeiträge auf 0,00 EUR zu veranschlagen. Damit besteht der Wille der Gemeinde, die Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft treten zu lassen. In einem nächsten Schritt wäre dann auf einer nächsten Sitzung der Gemeindevertretung der Beschluss zu fassen, dass die Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft treten soll. Seht Ihr es auch so?