Studium gehobener Dienst
#1

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Antwort zu folgender Konstellation:

Kind hat Prüfung für den mittleren Dienst bestanden, wird jedoch aufgrund Prüfungsergebnis als Angestellte für 2 Jahre übernommen. Gleichzeitig hat sie die Zulassung für das duale Studium gehobener Dienst erhalten. (Gleicher Arbeitgeber).

Und wie stellt sich das nun tatsächlich dar.
a) Übernahme ins Angestelltenverhältnis und Beurlaubung fürs Studium - soweit ist das klar
b) aber jetzt: Gibt es während des Studiums Geld vom Arbeitgeber?
c) Welche Krankenversicherung? Privat, weil Ausbildung gehobener Dienst ja Beamtenausbildung ist. Oder gesetzlich, weil sie als Angestellte übernommen wird und beurlaubt wird.

Mir raucht der Kopf.

Gruß Jona
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#2

Zu a) - Richtig! Aber!Eine Ausbildung im g.D. ist auch im Angestelltenverhältnis möglich. Dies ist jedoch noch unüblich! Ich denke mal, dass das Kind verbeamtet wird. Eine Kündigung des Angestelltenverhältnisses bedarf es hierbei nicht, da durch die Berufung in das Beamtenverhältnis automatisch privatrechtliche Verträge gekündigt sind.
Zu b) - Ja, gibt es. Es bekommt die Anwärterbesoldung A9. Liegen derzeit bei knapp 1000 € Brutto. Also knapp 980 Netto wird es über die 3 Jahre bekommen.
zu c) - Private Krankenversicherung, da Beamter!
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