31.05.2016, 11:28
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin seit Januar 1987 im Bereich Kasse tätig. 1998 habe ich die Prüfung ALG II angelegt.
Von 1994 bis 2014 war ich stellv. Kassenleiterin und seit Juni 2014 Kassenleiterin. Die Stelle war nach IV BAT bewertet und ist in E 9 Stufe 6 übergeleitet worden. Durch die Höhergruppierung von E 8 Stufe 6 bin ich automatisch in E 9 Stufe 4 gekommen ( was der früheren Vb BAT entspricht ).
Nun würde ich gerne einen Antrag auf Stufenbeschleunigung in die Stufe 5 stellen. Was sind hier die Voraussetzungen?
Auf mündliche Nachfrage beim Fachbereichsleiter( Büroleitung ) wurde mir mitgeteilt, dass solche Anträge eigentlich abgelehnt werden, da man keinen Präzedensfall schaffen möchte. Ich möchte mich damit nicht abfinden, da ich ansonsten 9 Jahre auf die richtige Eingruppierung ( E 9 Stufe 6 ) warten müsste. Wer hat hier eine Empfehlung und wie formuliere ich einen solchen Antrag.
Gruß
ich bin seit Januar 1987 im Bereich Kasse tätig. 1998 habe ich die Prüfung ALG II angelegt.
Von 1994 bis 2014 war ich stellv. Kassenleiterin und seit Juni 2014 Kassenleiterin. Die Stelle war nach IV BAT bewertet und ist in E 9 Stufe 6 übergeleitet worden. Durch die Höhergruppierung von E 8 Stufe 6 bin ich automatisch in E 9 Stufe 4 gekommen ( was der früheren Vb BAT entspricht ).
Nun würde ich gerne einen Antrag auf Stufenbeschleunigung in die Stufe 5 stellen. Was sind hier die Voraussetzungen?
Auf mündliche Nachfrage beim Fachbereichsleiter( Büroleitung ) wurde mir mitgeteilt, dass solche Anträge eigentlich abgelehnt werden, da man keinen Präzedensfall schaffen möchte. Ich möchte mich damit nicht abfinden, da ich ansonsten 9 Jahre auf die richtige Eingruppierung ( E 9 Stufe 6 ) warten müsste. Wer hat hier eine Empfehlung und wie formuliere ich einen solchen Antrag.
Gruß