Stufenbeschleunigung
#1

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin seit Januar 1987 im Bereich Kasse tätig. 1998 habe ich die Prüfung ALG II angelegt.
Von 1994 bis 2014 war ich stellv. Kassenleiterin und seit Juni 2014 Kassenleiterin. Die Stelle war nach IV BAT bewertet und ist in E 9 Stufe 6 übergeleitet worden. Durch die Höhergruppierung von E 8 Stufe 6 bin ich automatisch in E 9 Stufe 4 gekommen ( was der früheren Vb BAT entspricht ).
Nun würde ich gerne einen Antrag auf Stufenbeschleunigung in die Stufe 5 stellen. Was sind hier die Voraussetzungen?
Auf mündliche Nachfrage beim Fachbereichsleiter( Büroleitung ) wurde mir mitgeteilt, dass solche Anträge eigentlich abgelehnt werden, da man keinen Präzedensfall  schaffen möchte. Ich möchte mich damit nicht abfinden, da ich ansonsten 9 Jahre auf die richtige Eingruppierung ( E 9 Stufe 6 ) warten müsste. Wer hat hier eine Empfehlung und wie formuliere ich einen solchen Antrag.

Gruß
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#2

Grundlegende Voraussetzung ist, dass Du eine Beurteilung erhalten hast, dass Du erheblich überdurchschnittliche Leistungen gezeigt hast.

Bei uns gibt es eine interne Dienstvereinbarung zum Leistungsentgeld, wo auch vorzeitige Stufenaufstiege behandelt werden - bei uns gibt es ein jährliches Kontingent und es können (nur) die Vorgesetzten vorschlagen, wer einen solchen vorzeitigen Stufenaufstieg erhalten soll...

Beatrix
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#3

(31.05.2016, 12:21)Gast schrieb:  Grundlegende Voraussetzung ist, dass Du eine Beurteilung erhalten hast, dass Du erheblich überdurchschnittliche Leistungen gezeigt hast.

Bei uns gibt es eine interne Dienstvereinbarung zum Leistungsentgeld, wo auch vorzeitige Stufenaufstiege behandelt werden - bei uns gibt es ein jährliches Kontingent und es können (nur) die Vorgesetzten vorschlagen, wer einen solchen vorzeitigen Stufenaufstieg erhalten soll...

Beatrix
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#4

Ja bei uns gibt es auch das Leistungsentgelt. Die dienstliche Beurteilung ist ein separater Leistungsbaustein und macht da nur 25% vom Gesamtvolumen aus. Der Rest wird über eine allgemeine Zulage und ein Punktesystem ( Teilnahme an Sitzungen, Wahldienst etc.) ausbezahlt. Da ich ja selbst in einer Führungsposition bin wird meine Beurteilung vom Chef selbst vorgenommen. Dieser hat jedoch ( wie in den meisten Fällen ) keine Ahnung was ich eigentlich mache. Daher vergibt er grundsätzlich immer 100%, was natürlich nicht als überdurchschnittliche Leistung angesehen werden kann.
Ich möchte trotzdem den Antrag auf Stufenbeschleunigung stellen, weiß aber nicht wie ich diesen begründen soll.
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