Stufenlaufzeit Mitnahme bei neuer Eingruppierung S7 zu S8a
#1

Hallo!
Was ist mit meiner Stufenlaufzeit, wenn ich von S7 in S8a gruppiert werde? Ist das Willkür vom Arbeitgeber? Es ist nirgends formuliert.
Ich beantrage die höhere Gruppierung ja nicht, sie wird mir aufgedrückt!
Hat da jemand eine Antwort drauf, die auch rechtlich gestützt ist? 
Ich wäre sehr dankbar!
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#2

Wenn es keine Sonderregelung gibt greift die normale Regelung zur Höhergruppierung. Also beginn der Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe bei Höhergruppierung. Weshalb man S7 zu S8a anders geregelt hat als andere Höhergruppierungen die nur auf Antrag erfolgen, ist mir nicht klar.
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