Stundenplanänderung bei Lehrern
#1

Darf man abweichend vom Stundenplan spontan zu anderen Zeiten in der Woche für Vertretungsunterricht eingesetzt werden? Gibt es Fristen für die Bekanntgabe solcher Änderungen? Wie kann eine Lehrkraft bei Verstößen dagegen vorgehen?
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#2

"Darf man abweichend vom Stundenplan spontan zu anderen Zeiten in der Woche für Vertretungsunterricht eingesetzt werden?"
Ja

"Gibt es Fristen für die Bekanntgabe solcher Änderungen?"
Nein. Die nötige/mögliche Ankündigungsfrist hängt jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

"Wie kann eine Lehrkraft bei Verstößen dagegen vorgehen?"
Gespräch mit der verantwortlichen Person. Einschaltung Personalrat. Klage beim Verwaltungsgericht.
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#3

Mir fehlen hier die konkreten Rechtsgrundlagen! Und damit meine ich nicht nur die Titel der Gesetzesschriften oder Verordnungen, sondern die relevanten Artikel, Paragrafen oder Ordnungspunkte. Ich habe noch keinen gefunden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist plötzlich auch noch einen Nachmittag vertreten zu müssen, wenn man in diesem Schuljahr planmäßig nur vormittags eingesetzt ist.
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#4

§ 35 (1) Satz 2 BeamtStG. Wenn man sich das besondere Treueverhältnis des Beamten vor Augen führt, sollte es aber auch ohne Blick ins Gesetz klar sein, dass solche Anweisungen grundsätzlich möglich sind. Es mag überraschen, aber aus dem Beamtenverhältnis erwachsen nicht nur Rechte und eine bessere Bezahlung, sondern auch Pflichten. Wobei auch für Tarifbeschäftigte hier das Direktionsrecht mit recht ähnlichen Folgen greift.
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#5

In den einzelnen Bundesländern gibt es üblicherweise Regelungen für die Unterrichtsvertretung durch Lehrkräfte. Z. B. § 1 Absatz 2 Satz 2 Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung.
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