03.01.2022, 12:35
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als unbefristeter Minijobber (im kaufm. Bereich) in einer Firma, die dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes - Bereich VKA - angelehnt ist.
Meine Kollegen, die in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, haben beispielsweise einen Urlaubsanspruch von 6 Wochen. Mir wird als Minijobber nur 4 Wochen gewährt und ich wurde nicht in eine Gehaltsgruppe eingruppiert. Mein AG ist der Ansicht, dass der Tarifvertrag bei mir als Minijobber keine Anwendung findet. Ist das korrekt?
In meinem Arbeitsvertrag steht: In der monatlichen Bruttovergütung (450 €, wöchentl. AZ: 10 Stunden) ist ein Anteil von 1/12 als monatliche anteilige Sonderzahlung enthalten. Damit sind die Ansprüche auf Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder sonstige Gratifikationen abgegolten.
Wie kann ich ausrechnen, ob mein Verdienst dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, der ja zum 01.01.22 gestiegen ist?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und alles Gute für das Jahr 2022
ich arbeite als unbefristeter Minijobber (im kaufm. Bereich) in einer Firma, die dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes - Bereich VKA - angelehnt ist.
Meine Kollegen, die in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, haben beispielsweise einen Urlaubsanspruch von 6 Wochen. Mir wird als Minijobber nur 4 Wochen gewährt und ich wurde nicht in eine Gehaltsgruppe eingruppiert. Mein AG ist der Ansicht, dass der Tarifvertrag bei mir als Minijobber keine Anwendung findet. Ist das korrekt?
In meinem Arbeitsvertrag steht: In der monatlichen Bruttovergütung (450 €, wöchentl. AZ: 10 Stunden) ist ein Anteil von 1/12 als monatliche anteilige Sonderzahlung enthalten. Damit sind die Ansprüche auf Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder sonstige Gratifikationen abgegolten.
Wie kann ich ausrechnen, ob mein Verdienst dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, der ja zum 01.01.22 gestiegen ist?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und alles Gute für das Jahr 2022