TVöD § 9 Bereitschaftszeiten / Protokollerklärung Schichtdienst
#1

Gurten Tag zusammen,

hier einmal der ganze Paragraph.

§ 9 Bereitschaftszeiten
(1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Beschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:
a) Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet (faktorisiert).
b) Sie werden innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen.
c) Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der Vollarbeitszeit darf die Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 nicht überschreiten.
d) Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
3Ferner ist Voraussetzung, dass eine nicht nur vorübergehend angelegte Organisationsmaßnahme besteht, bei der regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten anfallen.
(2) 1Im Bereich der VKA bedarf die Anwendung des Absatzes 1 im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung. 2§ 6 Abs. 9 gilt entsprechend. 3Im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterliegt die Anwendung dieser Vorschrift der Mitbestimmung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
(3) Im Bereich des Bundes gilt Absatz 1 für Beschäftigte im Sinne des Satzes 2, wenn betrieblich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unter Einschluss der Bereitschaftszeiten für diese Beschäftigtengruppen festgelegt werden.
Protokollerklärung zu § 9:
Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit.


Hier jetzt die Frage dazu:

Laut der Protokollerklärung §9.....Wenn jetzt Schichtdienst besteht z.b Schulhausmeister....dürfen hier dann überhaupt Bereitschaftszeiten geleistet werden?

Danke im Voraus.
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#2

Hausmeister sind nach Anhang zu § 9 TVöD geregelt. Als solches greift die dortige Regelung.
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#3

(30.05.2023, 09:17)Gast schrieb:  Hausmeister sind nach Anhang zu § 9 TVöD geregelt. Als solches greift die dortige Regelung.
Das ist schon klar. Die Frage bezieht sich hier auf den Schichtdienst.
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#4

Der Anhang greift auch bei Schichtdienst. Nur der § 9 selber wird durch die Protokollerklärung eingeschränkt.
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#5

(30.05.2023, 09:28)Gast schrieb:  Der Anhang greift auch bei Schichtdienst. Nur der § 9 selber wird durch die Protokollerklärung eingeschränkt.
Dann ist die Protokollerklärung quasi .... Blödsinn!? Bereitschaftszeiten sind ja nur auf eine Hand voll Berufsgruppen hier begrenzt.
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