TVöD Pflege: Inflationsausgleichszahlung trotz Kündigung?
#1

Ich habe zum 30.06.2023 gekündigt, steht mir trotzdem die einmal Zahlung von 1250 Euro für den Monat Juni
Zitieren
#2

Soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, hat eine Kündigung zum 30.6.23 keinen Einfluss auf den Anspruch der Einmalzahlung im Juni 23.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Tabelle TVöD Pflege 2025
- TVöD Pflege - Stufe bei Höhergruppierung
- Gruppierung in der Pflege


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers