Soweit ich weiß ist Fliesenleger ein 3-jähriger Ausbildungsberuf.
Das heißt als gelernter Fliesenleger kann man in Entgeltgruppe 5 oder höher eingruppiert werden.
Voraussetzung ist, dass man tatsächlich mindestens zu 50 % als Fliesenleger tätig ist. Oder anders gesagt: Wenn man überwiegend gar keine Tätigkeiten als Fliesenleger ausübt, sondern beispielsweise beim Bauhof nur Hilfsarbeiten erledigt, wird man in eine niedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.