Tarifrecht und Stellensituation
#1

Hallo,

bei uns argumentiert die Verwaltung oft, dass korrekte Eingruppierung und Entfristungen nicht möglich seien, weil nicht genug Stellen da seien. Sie setzt den PR damit unter Druck und droht, sobald der PR sich quer stellt, wenn bspw. befristet jemand mit höherer Entgeltgruppe eingestellt wird und Interne diese dann noch anlernen sollen-und 1-2 Entgeltgruppen darunter sind.

Dass es nicht genug Stellen gibt, kann ja sein. Aber wie geht man damit so um, dass es nicht zu so krassen Situationen kommt? 
Kettenverträge sollte es auch nicht mehr geben, oder?
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#2

"Sie setzt den PR damit unter Druck"
Womit wird der PR denn unter Druck gesetzt?

"sobald der PR sich quer stellt, wenn bspw. befristet jemand mit höherer Entgeltgruppe eingestellt wird und Interne diese dann noch anlernen sollen-und 1-2 Entgeltgruppen darunter sind."
Was wären denn die Gründe des PR eine solche Personalmaßnahme abzulehnen? Das ist grundsätzlich nichts zu beanstanden.

"dass korrekte Eingruppierung"
Wird falsch eingruppiert oder werden die Aufgaben nicht übertragen die dann aber meist gemacht werden?
Bei falscher Eingruppierung sollte der PR aktiv werden. Man könnte auch mal in einer Personalversammlung darstellen, welche rechtlichen Möglichkeiten betroffene Beschäftigte haben. Soweit die Aufgaben nicht übertragen werden, sind die Möglichkeiten PR sehr begrenzt. Aber man könnte als PR darauf hinweisen, dass solche höherwertigen Aufgaben dann nicht erledigt werden müssen. Das ist dann aber arbeitsrechtlich sehr kompliziert, weil die Abgrenzung sehr schwer ist und der Beschäftigte ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen riskiert.
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#3

Danke für die Fragen.
zum ersten Punkt: die Verwaltung droht bspw., dann niemanden mehr länger als 2-3 Jahre beschäftigen zu können. Das würde einige KollegInnen betreffen, die ohne Sachgrund befristet eingestellt sind. Dann müssten (weitere Drohung) andere diese Arbeit machen.

zum zweiten Punkt: Da Tätigkeiten sind gleich. Das Absurde ist, dass gar nicht an der falschen Eingruppierung gezweifelt wird. Man sagt, man könne nicht höher eingruppieren, da keine Stelle da sei. Ich weiß, dass den Personalrat das eigentlich nicht interessieren sollte. Aber das Argument scheint bisher zu wirken. Der Personalrat macht das mehrheitlich mit.

zum dritten Punkt: darf der Personalrat in der Personalversammlung die Rechtslage erklären? Es ist offensichtlich, dass man gute Chancen hat, das einzuklagen. Manche machen das. Aber viele sorgen sich um die Folgen bzw. das Verhältnis zum Arbeitgeber.
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#4

Hallo,
falls der Arbeitgeber hier den Stellenplan meint, ist das absoluter Quatsch! Die Eingruppierung ergibt sich aus der Tarifautomatik nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD. Der Haushaltsplan mit dem Stellenplan ist für die Eingruppierung unbeachtlich!
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