Hallo, da dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, müsstest Du erst einmal mitteilen, für welches Bundesland denn geantwortet werden soll (LPersVG oder doch BPersVG)?
Diese Frage gibt sich leider immer wieder!
Für Nds. schau mal unter § 60 Absatz 3 Nr. 3 NPersVG
Danach dürfen wir übrigens auch an Vorstellungsgesprächen und Auswahlverfahren teilnehmen § 60 Abs., 3 Nr. 2 NPersVG
Das ist aber nur ein Beispiel!
LG
Da ich von ein öffentliche Arbeitgeber ausgehe, ist der Personalrat und die/ der Gleichstellungsbeauftragte und bei Bedarf auch der Schwerbehindertenvertreter zu beteiligen.
Ich kenne keinen Fall, wo es da Ausnahmen geben kann.
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011
Gast schrieb:Da ich von ein öffentliche Arbeitgeber ausgehe, ist der Personalrat und die/ der Gleichstellungsbeauftragte und bei Bedarf auch der Schwerbehindertenvertreter zu beteiligen.
Ich kenne keinen Fall, wo es da Ausnahmen geben kann.
Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Bei uns gibt es keine Handhabe an Personalgesprächen oder Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.