17.09.2024, 16:33
Wie genau ist die Definition "Tätigkeiten einer Facherzieherin / eines Facherziehers mit entsprechender abgeschlossener Fort- bzw. Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden" zu verstehen?
Reicht allein die Qualifikation zur Höhergruppierung aus oder muss ich dafür als beispielsweise Sprachförderkraft ernannt werden und ein Teil meiner Stunden dafür ausgewiesen sein?
Reicht allein die Qualifikation zur Höhergruppierung aus oder muss ich dafür als beispielsweise Sprachförderkraft ernannt werden und ein Teil meiner Stunden dafür ausgewiesen sein?