Aufgrund längerer Krankheit soll ein Tarifbeschäftigter (sonst Leistungsträger, unterdurchschnittlich krank) umgesetzt werden. Der Personalrat wurde darüber informiert und hat zugestimmt, ohne den Mitarbeiter anzuhören.
Wie ist die gesetzliche Grundlage?
Die Mitbestimmung richtet sich nach dem anzuwendenen Personalvertretungsgesetz (Bund oder eines der 16 Bundesländer). Ob der Personalrat in der Mitbestimmung ist, hängt von der konkreten Maßnahme ab. Ob und unter welchen Umständen eine Ablehnung möglich ist, folgt aus dem Personalvertretungsgesetz.
Die Umsetzung stützt sich auf Direktionsrecht. Entscheidend dafür, ob die zulässige Grenze überschritten wird, ist dabei, ob es vom aktuellen Arbeitsvertrag abgedeckt ist.
Daneben kommt es auf die Erwägungen des Arbeitgebers an, weshalb er eine andere Tätigkeit zuweisen will.
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§ 106 GewO, das ganze muss innerhalb des geschlossenen Arbeitsvertrages passieren (Prüfpunkt Tätigkeiten der gleichen Entgeltgruppe) und ansonsten muss es innerhalb billigen Ermessens liegen.