Unbefristet sicher?
#1

Guten Tag,

wenn jemand z.b seit 8 Jahren unbefristet in der IT-Abteilung arbeitet, diese Abteilung aufgelöst (Fremdvergabe) wird, folgt dann automatisch eine Kündigung oder muss der Arbeitgeber dann gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten z.b wenn dort befristete Kräfte sitzen? Als Beispiel vielleicht wenn es reine Arbeitsplätze zur Datenerfassung gibt, oder Pförtnertätigkeit, wenn der IT Mitarbeiter auch diesen Job machen würde (auch Gehalt nach unten angepasst?). Würde dann der IT Mitarbeiter immer eine Vorrecht auf diesen Arbeitsplatz haben wenn die anderen Arbeitsplätze mit befristeten Mitarbeitern momentan besetzt sind?
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#2

Soweit gleichwertige Arbeitsplätze (die ohne größere Einarbeitung wahrgenommen werden können) vorhanden und frei sind muss der Arbeitgeber diese anbieten. Ein Arbeitsplatz ist nicht frei wenn er befristet besetzt ist. Aber ggf. wenn die Verlängerung eines befristeten Vertrages ansteht.

Einen umfassenden Anspruch auf geringerwertige Arbeitplätze gibt es nicht. Aber dies ist als milderes Mittel vom Arbeitgeber in betracht zu ziehen. Es steht dem Arbeitnehmer auch frei dies anzubieten.
Eine Anpassung des Gehaltes ist möglich wenn man einvernehmlich diese Aufgabe annimmt oder bei Änderungskündigung.

Die ganzen Fallstricke der betriebsbedingten Kündigung lassen sich hier nicht in ein paar Sätzen beschreiben. Wenn es konkret wird sollte man sich überlegen rechtlichen Rat zu suchen. Auch sollte der Personal-/Betriebsrat aktiv werden.
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#3

Aber im Grunde hat ein unbefristeter Mitarbeiter doch Vorrang zu einem befristeten? Und wenn der befristete z.b reine Datenerfassung am PC ausübt , dann kann man diese Tätigkeit doch dann auch einen IT Mitarbeiter z.b gelernter Fachinformatiker übertragen. Ist zwar Pech für den befristeten Mitarbeiter aber wäre doch logisch...... ?
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#4

Die reine Datenerfassung wird kaum in der gleichen Entgeltgruppe sein. Falls doch hängt es davon ab. Wenn der befristete Vertrag gerade endet und entfristet werden soll könnte ein Anspruch bestehen diesen Arbeitsplatz zugewiesen zu bekommen. Wenn aber der befristete Vertrag noch längere Zeit läuft und die Arbeitsplätze gleichwertig sind muss halt in der Sozialauswahl geschaut werden. Wobei befristete Verträge ggf. nicht normal gekündigt werden können. Auch ist ja das Problem, dass du dann ggf. am Ende der geplanten Befristungsdauer gekündigt werden müsstest.
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