Unterschiede zwischen Beamten "des Bundes" bzw. "des Land"
#1

Hallo alle zusammen.

Ich interessiere mich seit einigen Tagen für den öffentlichen Dienst, speziell für das Beamtentum und habe folgende Fragen.

Ich überlege eine Ausbildung / Studium im Bereich des Beamtentums zu absolvieren (bswp. interne / allgemein Verwaltung).


Ich verstehe nicht so ganz den Unterschied zwischen "Beamten im Bund" im Unterschied zu "Beamten in den Ländern": konkret wüsste ich gerne, wo genau Bundesbeamte arbeiten können, dürfen oder sogar müssen.


Oder kann man als einer der 2 Beamten-Typen überall arbeiten: im Bund und in den Ländern?



Danke im voraus.
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#2

Bei Bundesbeamten ist der Dienstherr der Bund, bei Landesbeamten das jeweilige Land.

Der Bund und die Länder haben zahlreiche Ministerien, Behörden und Ämter - am besten mal googeln, was Dich interessiert.

Der Bund kann Dich vom Grundsatz im ganzen Bundesgebiet einsetzen, ein Bundesland nur im jeweiligen Bundesland.

Du kannst aber als Beamter den Dienstherrn zu wechseln, da auch viele Beamtenstellen ausgeschrieben werden. Du kannst Dich als Beamter also bei einem anderen Dienstherrn bewerben und z.B. von einem Bundesland zu einem anderen Bundesland, von einem Bundesland zum Bund, vom Bund zu einer Kommune, von einer Kommune zum Bundesland, usw. wechseln.
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