Urlaub + Kündigung
#1

Hallo Ihr,

da ich nach einer Initiativbewerbung ein deutlich besseres Stellenangebot bekommen habe (EG 9a, unbefristet und AL II ist auch möglich statt EG7, mit Zulage, befristet und Weiterbildung auf lange Sicht nicht möglich), hab ich Mitte März zum 30.06. gekündigt. Für dieses Jahr hätte ich ja Anspruch auf 15 Tage Urlaub plus 3 Tage wegen Schwerbehinderung (2,5 aufgerundet). Ausserdem konnte ich im letzten Jahr wegen diverser Erkrankungen von Kollegen und dem Rentenbeginn einer Kollegin nicht viel Urlaub nehmen, so dass ich noch 20 Tage über habe. Da wir eine verlängerte Übertragungszeit bis zum 30.09. haben und wir bis Mitte März in unserem Bereich auch weiter sehr unterbesetzt waren, ist von dem Resturlaub auch noch nichts weg.
Nun hatte mich mit meinen Kollegen und unserem Vorgesetzten besprochen, dass ich diese Tage direkt vor meinem Vertragsende nehme, statt schon einen Teil zu Ostern, wie im letzten Jahr geplant. Ich habe dann beim Bürgermeister gekündigt und mein Vorgesetzter hat mir meinen Urlaub genehmigt, wie besprochen.
Er hatte auch noch versucht zu erreichen, dass ich endlich unbefristet angestellt und auf 9a höhergruppiert werde, aber vergebens.
Nun haben wir heute erfahren, dass eine andere Kollegin intern wechselt, schon ab Montag. Die Personalabteilung hat mir dann mitgeteilt, dass ich meinen Urlaub nicht antreten könnte. Da meine Kollegin fehle, wären wir ja wieder stark unterbesetzt. Der Urlaub würde mir ausgezahlt werden. Ich bin da allerdings alles andere als begeistert davon, da ich zuletzt im Juni 2017 Urlaub hatte und beim neuen AG ja auch erst mal Probezeit habe. So langsam gehe ich auch wirklich auf dem Zahnfleisch.
Die Stellen von mir und meiner Kollegin sollen erst mit den Azubis besetzt werden, die dieses Jahr ihre Abschlussprüfung haben. Das ging schon im letzten Jahr mit der Stelle der Kollegin schief, die in Rente ging. Da damals die Auszubildende durchfiel und jetzt im Sommer ihre letzte Chance hat zu bestehen. Die Stelle wird immer noch für sie freigehalten.
Meine Frage ist nun, ob der AG mir wirklich den Urlaub streichen kann.
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#2

Hallo,
ich sehe das so.
Der Urlaub wurde bereits genehmigt, also steht er dir auch zu.
Bei den Arbeitsgericht zählt immer der Vorrang des Freizeitanspruchs vor der Abgeltung des Urlaubsanspruches.

Ich würde nochmal mit dem Vorgesetzten sprechen der den Urlaub genehmigt hat. Notfalls anwaltliche Hilfe holen.
Was sich aber evtl. negativ im Arbeitszeugnis niederschlägt.
Oder
Die Sachlage so akzeptieren und die letzten Wochen noch eine Auszeit über Krankmeldung wegen Überlastung machen.
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#3

014 014 ,

ich würde einmal beim  Personalrat vorsprechen. P033  Ich kenne nun nicht alle Personalvertretungsgesetze der Länder, es gibt aber dabei durchaus Variationen, da ist die Versagung von Erholungsurlaub mitwirkungspflichtig! Icon_mrgreen

LG
delme1
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