05.01.2022, 15:26
Hallo,
ich arbeitete zuletzt Teilzeit mit 50% (3 Tage/Woche) und konnte, aufgrund eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft, meinen Urlaub nicht nehmen. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und werde jetzt bereits nach einem Jahr Elternzeit, Teilzeit 50% während der Elternzeit arbeiten. Kann ich in dieser Zeit meinen Urlaub nehmen, den ich vor der Elternzeit erworben habe? Oder kann der Urlaub erst nach Ende der zweijährigen Elternzeit in Anspruch genommen werden?
ich arbeitete zuletzt Teilzeit mit 50% (3 Tage/Woche) und konnte, aufgrund eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft, meinen Urlaub nicht nehmen. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und werde jetzt bereits nach einem Jahr Elternzeit, Teilzeit 50% während der Elternzeit arbeiten. Kann ich in dieser Zeit meinen Urlaub nehmen, den ich vor der Elternzeit erworben habe? Oder kann der Urlaub erst nach Ende der zweijährigen Elternzeit in Anspruch genommen werden?