Hallo, ich bin derzeit im Anerkennungsjahr nach meinem Studium der Sozialen Arbeit und bin im Gesundheitsamt des Sozialpsychiatrischen Dienstes tätig. Wie ist mein Urlaubsanspruch nach TvPöD?
TVPöD
§ 10 Urlaub
"Praktikantinnen/Praktikanten erhalten Erholungsurlaub unter Fortzahlung ihres Entgelts (§ 8 Abs. 1) in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche in jedem
Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt."