10.07.2015, 19:02
Hallo,
wir haben folgende Situation:
wegen einer dreimonatigen Umbauphase nehmen die Mitarbeiter in den Monaten August bis Oktober hauptsächlich Urlaub. Jetzt sollen die Mitarbeiter (Urlauber) an verschiedenen Tagen auf Abruf stehen (Mitarbeiter, die nicht verreisen) für den Fall, dass jemand fehlt.
Meines Wissens ist das nicht rechtens. Nach § 70 LPVG BW ist das auch mitbestimmungspflichtig beim Personalrat. Auch die Arbeitszeiten Anfangszeit und Wochentage werden sich in diesem Zeitraum verändern. Muss hier nicht eine Vertragsänderung stattfinden?
Wer kann mir hierzu Antworten geben. ?
Wer hat mit diesem Thema "Urlaub auf Abruf" schon Erfahrung?
Danke für die Antworten
Meister