Urlaub bei Versetzung
#1

Wenn ich meinen Jahresurlaub schon genommen habe, eine Versetzung jedoch bereits zum 01.09 dieses Jahres erfolgen soll (Wunsch des aufnehmenden Dienstherrn), wie wird das mit dem Urlaub dann geregelt? Danke
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#2

na das ist doch einfach,

dann bekommt man bei der neuen Behörde für dieses Jahr keinen Urlaub mehr.

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#3

Vielen DankSmile
Die Frage, die hinter meiner Frage steckt, ist jedoch, ob der abgebende Dienstherr dann einfach Pech gehabt hat oder mir bezüglich des Versetzungszeitpunkts Steine in den Weg legen könnte.
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#4

genau
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