Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung 50 %
#1

Ich bin am 14.1.23 60. Jahre alt geworden. Bekomme seit Jahren Erholungsurlaub 30 Tage und 5 Tage Zusatzurlaub gesetzlich aufgrund von Schwerbehinderung 50 %.
Frage: Wieviel Arbeitstage (Erholungsurlaub + Zusatzurlaub) Urlaub stehen mir nach TVöD § 27 Abs. 4 rechtlich zu?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
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#2

Aus § 27 (4) TVöD ergibt sich kein eigenständiger Urlaubsanspruch. Der wäre nur relevant, wenn Ansprüche wegen Wechselschicht etc. bestehen würden. Dabei geht es um eine Deckelung des Gesamtanspruches. Aber eine solche Deckung greift im beschriebenen Sachverhalt nicht.
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