Meine Frage: Ich arbeite seid 15.1.17 im öffentlichen Dienst befristet bis 31.7.17. Ich hatte Urlaub vom 4.7-31.7.17. Habe ich Anspruch auf urlaubsgeld? Und wird es im August gezahlt?
Danke.lg
Im TVÖD gibt es kein Urlaubsgeld.
Beatrix
Aber jahressonderzahlung doch.
Also bekomm ich nix? Oder sehe ich es falsch? War bis 31.7.17 beschäftigt. Waren 6,5 Monate.
Naja, Du bekommst Dein Gehalt! Was willst Du jetzt mehr? Wie gesagt, zusätzliches Urlaubsgeld gibt es nicht - ansonsten müsstest Du mal Deine Kollegen fragen, was sie da bekommen haben?
Beatrix
Naja die bekommen halt wen die in urlaub gehen urlaubsgeld was als jahressonderzahlung deklariert ist.
Da ich von 15.1.17 -31.7.17 tätig war gehe ich davon aus das mir nach 6.5monaten und 4wochen urlaub nun auch was zusteht,die frage ist nur wieviel und ob es im august ausgezahlt wird da ich vom 4.7-31.7 im urlaub war.ja und gehalts zahlung im urlaub ist doch normal.
Danke
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(02.08.2017, 12:52)Gast schrieb: (02.08.2017, 12:34)Gast schrieb: Im TVÖD gibt es kein Urlaubsgeld.
Beatrix
Meine Arbeitskollegen bekommen etwas wenn sie in Urlaub gehen (Arbeiten für Bund).
Du bist hier im Kommunalforum, es gilt der TVöD-K. Und dort ist keinerlei Urlaubsgeldzahlung vereinbart worden.
Es besteht die Möglichkeit, dass es sich um LOB (Leistungsorientierte Bezahlung) handelt. Etliche Kommunen zahlen diese im Sommer aus. In diesem Fall würden die internen LOB-Richtlinien gelten.
Beatrix hat vollumfänglich recht!
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael