16.01.2023, 16:31
Hallo!
Ich arbeite als eine von 4 Damen in einer Mittagsbetreuung.
Wir haben nur Grundschulkinder (täglich ca 25-30 Kinder) und sind unterschiedlich immer zu dritt vor Ort. Wir sind alle Quereinsteiger und niemand hat in diesem Bereich eine Ausbildung.
Unsere Einrichtung hat Schließtage, welche an den Kindergarten gekoppelt sind. Mein kompletter Jahresanspruch von 30 Tagen wird mit diesen Schließtagen verplant.
Überstunden sollen zeitnah abgebaut werden und wenn zb wenig los ist, soll man früher heim. Ob man will oder nicht.
Ich hätte gern im Sommer anders Urlaub als die Schließtage dies vorgeben. Darf die Kommune (mein Arbeitgeber) tatsächlich meinen kompletten Urlaub verplanen? Es wird mir auch nicht erlaubt meine Überstunden in der Zeit zu nehmen, wo ich gerne Urlaub hätte.
Ich arbeite als eine von 4 Damen in einer Mittagsbetreuung.
Wir haben nur Grundschulkinder (täglich ca 25-30 Kinder) und sind unterschiedlich immer zu dritt vor Ort. Wir sind alle Quereinsteiger und niemand hat in diesem Bereich eine Ausbildung.
Unsere Einrichtung hat Schließtage, welche an den Kindergarten gekoppelt sind. Mein kompletter Jahresanspruch von 30 Tagen wird mit diesen Schließtagen verplant.
Überstunden sollen zeitnah abgebaut werden und wenn zb wenig los ist, soll man früher heim. Ob man will oder nicht.
Ich hätte gern im Sommer anders Urlaub als die Schließtage dies vorgeben. Darf die Kommune (mein Arbeitgeber) tatsächlich meinen kompletten Urlaub verplanen? Es wird mir auch nicht erlaubt meine Überstunden in der Zeit zu nehmen, wo ich gerne Urlaub hätte.