Ich wurde während meines Urlaubes angerufen und gefragt, ob ich an einer außerordentlichen Personalratsitzung (Grund Kündigung e. Mitarbeiters) teilnehmen könnte, um die Beschlussfähigkeit zu sichern. Im Interesse des betroffenen Mitarbeiters stimmte ich zu und nahm an der Sitzung teil. Habe ich Anspruch auf den Ersatz dieses Urlaubstages?
Welches Personalvertretungsgesetz. Vermutlich besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich für die Teilnahme an der Sitzung. Ob Du überhaupt an der Sitzung teilnehmen durftest ist ebenfalls fraglich.
Ggf. hätte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber eine Unterbrechung des Urlaubs geklärt werden müssen.
Soweit es keine Ersatzmitglieder gibt, mag man argumentieren, dass VG Münster, Beschluss vom 28.08.1986 - 2 PVB 3/86 etc. nicht einschlägig sind und deshalb der Fall hier anders zu beurteilen ist. Ggf. kann man auch einfach versuchen die Sache mit der Dienststelle zu klären.