Hallo,
dies lässt sich am besten im Gebührenhaushalt erklären, nehmen wir das Beispiel eines Friedhofsbaggers.
Die Kommune muss einen neuen Friedhofsbagger kaufen, der alte ist kaputt und wertlos. Dafür bezahlt die Kommune 10.000 €uronen. Gleichzeitig berechnet die Kommune die Friedhofsgebühren neu. Da der Bagger bsw. 10 Jahre genutzt werden wird, muss der Gebührenzahler jährlich zusätzlich 1.000 € Abschreibung über die Friedhofsgebühren bezahlen. Dadurch bezahlt der Gebührenzahler -über den Zeitraum von 10 Jahren- den Bagger mit, so wie es sein sollte.
Aber die Kommune hat beim Kauf das Geld auch bezahlen müssen. Bsw. hatte sie ein Sparbuch mit 10.000 €uronen, dass nun geplündert wurde. Dadurch kann die Kommune nicht die Zinsen von bsw. 100 € jährlich kassieren. Damit der Gebührenzahler auch hierfür gerade steht, werden diese 100 € (sog. Opportunitätskosten) als Aufwand in die Gebührenkalkulation eingerechnet.
Da die Kommunen die Anschaffungen in der Regel über Kredite bezahlen müssen, sind die kalk. Zinsen auch höher.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Zur Berechnung am besten einmal bei
http://de.wikipedia.org/wiki/Kalkulatorische_Zinsen
nachsehen. Dort ist dies m.E. ganz gut beschrieben. Wichtig ist auch, die Zinsaufwendungen über die Dauer des Zeitraums abnehmen: Anfangs niedrige Tilgung und hohe Zinsen, durch die regelmäßige Tilgung sinken aber die Zinsen. Daher Halbierung der Zinsaufwendungen.