Verantwortlichkeit mit E7 ?
#1

Guten Abend, 

ich habe eine Frage ob man mit einer Eingruppierung in der E7 für seinen Tätigkeitsbereich verantwortlich sein kann. Zur Situation, ich bin vor vielen Jahren als Quereinsteiger (mit tätigkeitsfremder 3,5 jähriger Ausbildung) an diesen Job (Mitarbeiter für Personaleinsatzplanung) gekommen. Nach der Einführung des TVÖD vor ein paar Jahren, wo meine Tätigkeiten mit der E7 bewertet wurden, soll ich jetzt der PeP-Verantwortliche sein... Dafür dass ich keine großartigen Entscheidungen treffen darf, finde ich das absurd. 

Was sagt ihr dazu? 

Viele Grüße 

Moni
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#2

"ich habe eine Frage ob man mit einer Eingruppierung in der E7 für seinen Tätigkeitsbereich verantwortlich sein kann"
Ja, man kann mit E7 für einen Tätigkeitsbereich Verantwortlich sei.

"Dafür dass ich keine großartigen Entscheidungen treffen darf, finde ich das absurd."
Natürlich kannst du darauf Hinweisen, dass E7 zuviel ist, da du keine großartigen Entscheidungen treffen darfst ;-)
Um was geht es bei der Frage. Ob die Eingruppierung korrekt ist? Ob man die Tätigkeit übertragen darf? Was daraus folgt, dass man für den Bereich Verantwortlich ist?
Dafür brächte es zum einen Klarheit was die Frage ist und je nach Frage mehr Informationen was die Tätigkeit genau umfasst.
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