19.01.2025, 02:58
Hallo zusammen,
ich möchte gerne noch einmal die Frage aufgreifen, wie wird man üblicherweise bei einer Tätigkeit als Erziehungsbeistand (im Sinne des § 30 SGB VIII) und SPFH (im Sinne des § 31 SGB VIII) bzgl. des Entgelts eingestuft? SPFH = Sozialpädagogische Familienhilfe
Ich nenne hier bewusst keinen Tarifvertrag, da es diese Frage hier im Forum schon mal im Kontext des TVöD SuE gab, aber leider ohne eine einzige Antwort.
Nun kann ich mir aber nicht vorstellen, dass hier niemand mitliest, der in diesem Bereich der Hilfen zur Erziehung tätig ist. Das ist ja kein "seltener" Tätigkeitsbereich...
Um die Chance auf Antworten bzgl. einer entgeltmäßigen Einstufung zu erhöhen, möchte ich meine Frage daher nicht auf einen bestimmten Tarifvertrag einschränken.
Jeder Einstufungshinweis oder auch jedes konkrete Brutto-Gehalt als Anhaltspunkt wären hilfreich...
Vielen Dank.
ich möchte gerne noch einmal die Frage aufgreifen, wie wird man üblicherweise bei einer Tätigkeit als Erziehungsbeistand (im Sinne des § 30 SGB VIII) und SPFH (im Sinne des § 31 SGB VIII) bzgl. des Entgelts eingestuft? SPFH = Sozialpädagogische Familienhilfe
Ich nenne hier bewusst keinen Tarifvertrag, da es diese Frage hier im Forum schon mal im Kontext des TVöD SuE gab, aber leider ohne eine einzige Antwort.
Nun kann ich mir aber nicht vorstellen, dass hier niemand mitliest, der in diesem Bereich der Hilfen zur Erziehung tätig ist. Das ist ja kein "seltener" Tätigkeitsbereich...
Um die Chance auf Antworten bzgl. einer entgeltmäßigen Einstufung zu erhöhen, möchte ich meine Frage daher nicht auf einen bestimmten Tarifvertrag einschränken.
Jeder Einstufungshinweis oder auch jedes konkrete Brutto-Gehalt als Anhaltspunkt wären hilfreich...
Vielen Dank.