26.11.2023, 13:34
Hallo zusammen,
ich hatte im Zusammenhang mit Urlaubstagen einen Regenerationstag und Überstunden genommen. Mein Urlaub sollte am 12.10.2023 beginnen.
Am 11.10.2023 während der Arbeitszeit bin ich erkrankt und habe meinem Arbeitgeber ab dem 12.10.2023 für die Zeit meiner o.g. beantragten Tage eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Auf Nachfrage teilte mir meine Vorgesetzte mit, dass mein Regenerationstag und die Überstunden somit als genommen gelten und verfallen wären. Dies finde ich aber so nicht in den Ausführungen zur der Anlage zu Regenerationstagen.
Danke für eine rechtskonforme Antwort.
Besten Dank :-)
ich hatte im Zusammenhang mit Urlaubstagen einen Regenerationstag und Überstunden genommen. Mein Urlaub sollte am 12.10.2023 beginnen.
Am 11.10.2023 während der Arbeitszeit bin ich erkrankt und habe meinem Arbeitgeber ab dem 12.10.2023 für die Zeit meiner o.g. beantragten Tage eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Auf Nachfrage teilte mir meine Vorgesetzte mit, dass mein Regenerationstag und die Überstunden somit als genommen gelten und verfallen wären. Dies finde ich aber so nicht in den Ausführungen zur der Anlage zu Regenerationstagen.
Danke für eine rechtskonforme Antwort.
Besten Dank :-)