Vergaberecht Software
#1

014

wir haben seit längeren eine Finanzsoftware im Betrieb.

Nun sind wir am überlegen, ob wir ein Technologieupgrade bei diesem Hersteller machen.

Oder ist das zu einfach gedacht.

Müsste ich nicht eine öffentliche Ausschreibung vornehmen, damit ich andere Bieter nicht ausschließe.

Wie seht Ihr den Sachverhalt.
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Gruß

Detlef
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#2

Hallo,

aus dem Bauch heraus: Eine Ausschreibung ist submissionsrechtlich nicht vorgeschrieben, sofern die Wartung der Programmerweiterung (Upgrade) bereits im bestehenden, noch laufenden Vertrag enthalten und vorgesehen sein sollte. Sollte das Upgrade aber einen Wartungsbedarf haben, der über den lfd. Vertrag hinaus geht und zusätzliche Kosten verursacht, wäre dies ein Indiz für eine Ausschreibungsverpflichtung. Denn dies würde dafür sprechen, dass das Upgrade eine Wirkung wie eine Neubeschaffung hat.
Vlt. meldet sich aber ein Profi zu Wort...
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Hallo Michael,

würde ich genauso sehen. Für das Upgrade möchte der Hersteller noch "Flüssiges sehen".

Gruß

Detlef
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