Verliere ich bei Tarifwechsel Anspruch auf Dauer in Stufe?
#1

Guten Abend,
ich habe folgende Frage:

Im Rahmen einer Elternzeitvertretung könnte ich nun für 18 Monate auf eine Assistenzstelle wechseln. 
Ich bin aktuell in Tvöd Sue 8a Stufe 4 (seit 3 1/2 Jahren) eingruppiert. In der Assistenz würde ich in Tvöd E10 Stufe 4 wechseln, fange hier aber mit der Laufzeit in der Stufe 4 bei 0 an. 
Wie sieht das aus wenn ich nach den 18 Monaten wieder auf meine alte Stelle (Sue 8a Stufe 4) zurückkehre? Habe ich den Anspruch auf die alte Laufzeit, also 3 1/2 Jahre dann verloren und fange dort in Stufe 4 auch wieder bei 0 an? 

Danke im Voraus und viele Grüße!
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#2

Wie würde es vertraglich laufen?

Soweit es nicht jeweils befristete Verträge sind wäre es eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Es bleibt bei der Eingruppierung in der S8a und die Stufenlaufzeit läuft dort weiter. Du bekommst eine Zulage nach E10.

Wenn es über befristete Verträge läuft sind es jeweils Vorgänge die als Einstellung zu bewerten sind. Einstellung in E10 wäre Anspruch auf Stufe 1. Alles weitere ist auszuhandeln.
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#3

siehe § 14 TVöD
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