Verordnung eines Scooters
#1

Ich habe einen Scooter vom Orthopäden verordnet bekommen, Gründe dafür:
-Hüftoperation mit Beckentrümmerbruch
- starke Arthrose vor allem in den Hand- und Ellenbogengelenken, daher Gehen mit Unterarmstützen kaum möglich
- Kyphoskoliose stark ausgeprägt

Es liegt eine ausführliche Begründung der Verordnung vor, die aber von der Beihilfestelle S-H nicht anerkannt wird.
Das Bundesbeihilfegesetz akzeptiert die Zuzahlung für einen Scooter, das Landesbeihilfegesetz S-H offensichtlich nicht!

Ohne Scooter bin ich vollkommen ans Haus gebunden, d.h. ich brauche umfassende Hilfe in allen Bereichen und kann so
auch nicht mehr an sozialen oder sonstigen Veranstaltungen teilnehmen.
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#2

Klage gegen die Entscheidung der Beihilfestelle, siehe
https://openjur.de/u/686752.html#:~:text...hilfefähig.
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