22.02.2024, 12:07
Ich habe einen Scooter vom Orthopäden verordnet bekommen, Gründe dafür:
-Hüftoperation mit Beckentrümmerbruch
- starke Arthrose vor allem in den Hand- und Ellenbogengelenken, daher Gehen mit Unterarmstützen kaum möglich
- Kyphoskoliose stark ausgeprägt
Es liegt eine ausführliche Begründung der Verordnung vor, die aber von der Beihilfestelle S-H nicht anerkannt wird.
Das Bundesbeihilfegesetz akzeptiert die Zuzahlung für einen Scooter, das Landesbeihilfegesetz S-H offensichtlich nicht!
Ohne Scooter bin ich vollkommen ans Haus gebunden, d.h. ich brauche umfassende Hilfe in allen Bereichen und kann so
auch nicht mehr an sozialen oder sonstigen Veranstaltungen teilnehmen.
-Hüftoperation mit Beckentrümmerbruch
- starke Arthrose vor allem in den Hand- und Ellenbogengelenken, daher Gehen mit Unterarmstützen kaum möglich
- Kyphoskoliose stark ausgeprägt
Es liegt eine ausführliche Begründung der Verordnung vor, die aber von der Beihilfestelle S-H nicht anerkannt wird.
Das Bundesbeihilfegesetz akzeptiert die Zuzahlung für einen Scooter, das Landesbeihilfegesetz S-H offensichtlich nicht!
Ohne Scooter bin ich vollkommen ans Haus gebunden, d.h. ich brauche umfassende Hilfe in allen Bereichen und kann so
auch nicht mehr an sozialen oder sonstigen Veranstaltungen teilnehmen.