Versetzung
#1

Hallo,

ich bin Beamtin auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern in der Justiz.
Ich habe letztes Jahr Versetzungsantrag innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks gestellt.
Letztes Jahr hat es nun noch nicht geklappt, aber wahrscheinlich dieses Jahr.

Wie wäre das jetzt, wenn sich nun Nachwuchs ankündigen würde?
Würde die Versetzung dann ganz normal durchgehen und ich würde dann am neuen Gericht in Elternzeit gehen?
Oder wäre die neue Stelle dann ganz normal anzutreten?

Ist evtl. auch eine Versetzung im laufenden Jahr möglich, oder immer nur zum 01.12. eines Jahres?


Zitieren
#2

Hallo,

eine Versetzung ist natürlich auch im Laufe eines Jahres möglich. Beispiel: Freund von mir (ebenfalls bayer. Justizbeamter) wurde zum 1.11. versetzt. Eine Schwangerschaft dürfte normalerweise kein Grund für eine Aufschiebung oder sogar Verhinderung der Versetzung sein. Personalchefs sprechen sich aber bei anstehenden Versetzungen meist telef. ab. Wenn das künftige Gericht nun wirklich dringendst Personal benötigt, dann aber erfährt, dass die versetzungswillige Beamtin gleich nach Dienstantritt in Elternzeit gehen wird, kommt dort natürlich die ganze Personalplanung durcheinander (bei kleineren Behörden durchaus ein Problem ).

Gruß

Helmut
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Versetzung Justizbeamter
- Versetzung Justiz
- Versetzung und Beförderung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers