26.01.2012, 09:40
Hallo,
ich bin Beamtin auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern in der Justiz.
Ich habe letztes Jahr Versetzungsantrag innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks gestellt.
Letztes Jahr hat es nun noch nicht geklappt, aber wahrscheinlich dieses Jahr.
Wie wäre das jetzt, wenn sich nun Nachwuchs ankündigen würde?
Würde die Versetzung dann ganz normal durchgehen und ich würde dann am neuen Gericht in Elternzeit gehen?
Oder wäre die neue Stelle dann ganz normal anzutreten?
Ist evtl. auch eine Versetzung im laufenden Jahr möglich, oder immer nur zum 01.12. eines Jahres?
ich bin Beamtin auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern in der Justiz.
Ich habe letztes Jahr Versetzungsantrag innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks gestellt.
Letztes Jahr hat es nun noch nicht geklappt, aber wahrscheinlich dieses Jahr.
Wie wäre das jetzt, wenn sich nun Nachwuchs ankündigen würde?
Würde die Versetzung dann ganz normal durchgehen und ich würde dann am neuen Gericht in Elternzeit gehen?
Oder wäre die neue Stelle dann ganz normal anzutreten?
Ist evtl. auch eine Versetzung im laufenden Jahr möglich, oder immer nur zum 01.12. eines Jahres?